Tragwerksplanung Begutachtung Bauphysik
Planning of supporting framework Building physics
Leistungen
Koch Ingenieure Berlin ist ein Team von Diplomingenieuren und Konstrukteuren, das mit der
♦ qualitätsvollen
♦ unabhängigen
♦ produktneutralen und von Hersteller- und Lieferinteressen freien
Planung, Beratung und Gutachtenerstellung beschäftigt ist.
Qualität ist unsere Stärke, die wir zu Ihrem Nutzen erarbeitet haben und ständig verbessern. Alle Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen und nehmen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teil. Ein internes Qualitätsmanagement-System trägt zur Erhöhung der Leistungsstabilität bei.
Unabhängigkeit bedeutet für Sie, dass wir nicht gewinnorientiert arbeiten.
Ingenieurleistungen auf dem Gebiet der Tragwerksplanung und Bauphysik für Gebäude und Ingenieurbauwerke: ♦ beim Neubau und ♦ beim Bauen im Bestand (Umbau, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung u.ä.) |
Gutachter- und Sachverständigenleistungen ♦ als Besondere Leistung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung für Neubauten ♦ als Besondere Leistung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung beim Bauen im Bestand: Bestandsaufnahmen Kartierung von Schäden Beurteilung von Untersuchungsergebnissen Ermitteln von Schadensursachen Beurteilen der vorhandenen Bausubstanz auf die Machbarkeit von Maßnahmen Berechnung von Bausicherungsmaßnahmen Erarbeiten von Sanierungsvorschlägen |
Gutachterleistungen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Tragwerke im allgemeinen Hochbau für Gerichte, Behörden und die Allgemeinheit. Das Sachgebiet umfasst die Tragwerke aller Hochbauten des ♦ Massivbaus ♦ Metallbaus ♦ Holzbaus |
Planung aus einer Hand für Gebäude und Ingenieurbauwerke in Planungsgemeinschaft mit freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren der für das jeweilige Projekt notwendigen Planungsleistungen: ♦ beim Neubau und ♦ beim Bauen im Bestand (Umbau, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung u.ä.) |
Honorare
Wir werden nach der derzeit in Deutschland gültigen
♦ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI und dem
♦ Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG vergütet.
Die Verordnungen beinhalten Tabellen, nach denen die Honorare ermittelt werden. Den für Ihr spezielles Vorhaben zugehörigen Betrag für unsere Leistungen ermitteln wir Ihnen gern auf Anfrage.
Ihr Vertrauen in uns, unsere Erfahrung und Leistungsfähigkeit sind die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Fordern Sie uns !